15.
Aug 2020

Trotz Nutzungsentschädigung: So viel Geld erhielt der BGH-Kläger wegen des VW-Dieselskandals

Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das erste Grundsatzurteil im Dieselskandal mit deutschlandweiter Signalwirkung: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verurteilte Volkswagen wegen der Manipulation von Diesel-Fahrzeugen. Folglich konnte der Kläger sein betroffenes Fahrzeug an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises plus Verzugszinsen. Lediglich die bisherige Laufleistung musste sich der Mandant der Kanzlei in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen. Die ausgezahlte Entschädigungssumme beeinträchtigte dies aber nur minimal. 

29.800 Euro Entschädigung trotz intensiver Fahrzeugnutzung 

So hat Volkswagen dem Kläger insgesamt 29.805,32 Euro für sein Fahrzeug überwiesen, obwohl er dieses vor knapp sechs Jahren für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Vergleichbare Modelle werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für gerade einmal rund 18.000 Euro gehandelt. 

„Die Manipulation von Fahrzeugen ist ein enormer Betrug. Unser Mandant hat sich bewusst dazu entschieden, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen und wurde von VW enttäuscht. Während der Gebrauchtwagen-Marktwert seines PKW durch den Skandal extrem gesunken ist, konnten wir für ihn eine Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis in Höhe von 31.500 Euro orientiert.  

Eine solche Entschädigung können sich nun sämtliche betroffene VW-Halter sichern, denn alle Gerichte in Deutschland werden künftig auf dieses Grundsatzurteil verweisen. Das sollte sämtliche Besitzer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen motivieren, sich gegen diesen Betrug zu wehren und ihre Rechte durchsetzen, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Auch andere Hersteller manipulierten Diesel-PKW 

Auch andere Hersteller könnte der Dieselskandal noch in diesem Jahr einholen: Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.  

Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein. 

 

So setzen sich die Entschädigungen im Dieselskandal zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.dekönnen Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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