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Über 60.000 Euro Schadensersatz für gebrauchten Audi
Fast täglich erwirkt die Kanzlei Goldenstein positive Abgasskandal-Urteile für ihre Mandanten. Aktuell setzte die Kanzlei beispielsweise eine Entschädigung in Höhe von über 60.000 Euro für einen manipulierten Audi A6 durch. Inklusive Verzugszinsen erhält der Mandant der Kanzlei fast 66.000 Euro für die Rückabwicklung des Audis.
Fahrzeug enthält manipulierten Audi-Motor
Der Kläger, ein Mann aus der Gemeinde Anröchte in Nordrhein-Westfalen, erwarb den Audi A6 mit 3.0-Liter-Diesel-Motor im Januar 2017 als Gebrauchtfahrzeug für exakt 66.980,01 Euro bei einem Audi-Vertragshändler. Im Juni 2016 wurde das Fahrzeug erstmals zugelassen.
Im Februar 2019 erhielt der Mann dann eine Schocknachricht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ den Audi A6 unter dem Code 23X6 zurückrufen, da die Behörde mindestens vier illegale Abschalteinrichtungen in der verwendeten Steuerungssoftware des verbauten Motors entdeckt hatte.
Diese sorgten dafür, dass das Fahrzeug im Normalbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstieß als es eigentlich erlaubt wäre. Lediglich auf dem Prüfstand hielten die Testfahrzeuge die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte ein. Das bedeutet: Der Audi des Mannes ist vom Abgasskandal betroffen.
Oberlandesgericht spricht Kläger Schadensersatz zu
Daraufhin wandte sich der Mann an die Kanzlei Goldenstein, um juristisch gegen Audi vorzugehen. Schließlich hätte er das Fahrzeug sicherlich nicht erworben, wenn er zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Betrug gewusst hätte. Im Januar 2017 war der VW-Abgasskandal zwar schon bekannt. Dass auch von Audi entwickelte Motoren manipuliert wurden, wusste damals jedoch niemand, der nicht in den Betrug involviert war.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte Audi nun dazu, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 62.512,74 Euro sowie Verzugszinsen ab dem Tag der Klage-Erhebung auszuzahlen. Insgesamt erhält der Kläger dadurch rund 66.000 Euro für das Fahrzeug, das er vor fast fünf Jahren für gerade einmal rund 1.000 Euro mehr gekauft hat.
Verbraucheranwalt: Betroffene PKW-Halter sollten sich wehren
“Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass auch Audi eine illegale Manipulationssoftware entwickelt hat. Die betroffenen Fahrzeuge haben deshalb unter anderem enorm an Wert verloren und deshalb haben die Halter der manipulierten PKW auch Anspruch auf Schadensersatz”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:
“Wir von Goldenstein Rechtsanwälte setzen bereits die Rechte von Tausenden Verbrauchern in der Sache durch und können bestätigen, dass sich nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlich im Audi-Abgasskandal positionieren – so auch das Oberlandesgericht Hamm. PKW-Besitzern, die wegen des Abgasskandals ein Rückrufschreiben erhalten haben, empfehlen wir, ihre Rechtsansprüche im Rahmen des Audi-Abgasskandals unbedingt durchzusetzen und sich hierbei keine Zeit zu lassen.
Einerseits liegt das daran, dass der Entschädigungsanspruch mit jedem zurückgelegten Kilometer sinkt. Andererseits droht vielen Verbrauchern eine Verjährung der eigenen Rechte zum 01. Januar 2022. Gern beraten wir betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten im Abgasskandal.”
Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen, diese Rechte haben die Halter
Das KBA ließ die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 wegen des Abgasskandals zurückrufen. Doch die manipulierten Audi-Motoren wurden auch in den Porsche-Modellen Cayenne, Macan und Panamera sowie den VW-Autos Amarok, Phaeton und Touareg verbaut.
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller – also Audi – zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.