18.
Jan 2023

Verwaltungsgericht könnte im Februar neue Diesel-Rückrufwelle einleiten

Ab Februar wird sich das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht mit verschiedenen Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) befassen. Konkret geht es darum, ob die Flensburger Behörde mehreren PKW-Modellen von Herstellern wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz oder Opel die Typgenehmigung erteilte, obwohl diese illegal manipuliert wurden. Sollten die Schleswiger Richter der Argumentation der DUH folgen, müsste das KBA europaweit mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückrufen.

EuGH stärkte der Deutschen Umwelthilfe bereits den Rücken

In der Vergangenheit hatte das zuständige Verwaltungsgericht noch angezweifelt, dass die DUH überhaupt Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes juristisch anfechten darf. Deshalb befragten die zuständigen Richter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzu und die Antworten von Europas obersten Zivilrichtern waren eindeutig.

Einerseits bestätigten die EuGH-Richter die Klagebefugnis der DUH in der Sache. Andererseits definierten sie hohe Hürden für die Zulässigkeit einer sogenannten Abschalteinrichtung zur Verringerung der Abgasreinigung. Beide Äußerungen stärken die Position der Deutschen Umwelthilfe in den anstehenden Verfahren enorm.

Streitpunkt Thermofenster: Ist diese Abschalteinrichtung legal oder nicht?

Im Mittelpunkt mehrerer Klagen der DUH steht das sogenannte Thermofenster. Das ist eine Form der Abschalteinrichtung, die bei fast jedem namhaften Automobilhersteller zum Einsatz kam. Konkret sorgen Thermofenster dafür, dass Diesel-Fahrzeuge bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen.

Die verantwortlichen Autobauer rechtfertigen die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen regelmäßig damit, dass dadurch der Motor geschützt würde. Der EuGH gab diesbezüglich allerdings klar zu verstehen, dass Thermofenster nur legal seien, wenn diese vor unmittelbaren Schäden oder akuter Unfallgefahr schützen. Im Normalfall sorgen Thermofenster allerdings höchstens für einen geringeren Verschleiß der jeweiligen Motoren.

Vordergründig wurden diese Abschalteinrichtungen entwickelt und genutzt, weil die damit ausgestatteten Fahrzeuge amtliche Abgastests, bei denen normale Temperaturen herrschen, problemlos bestehen, obwohl die betroffenen Fahrzeuge die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb gar nicht einhalten. Dafür wäre nämlich der Einbau von teureren Abgassystemen nötig gewesen. Doch das hätte sich auf die Margen der verantwortlichen Autobauer ausgewirkt.

Verwaltungsgericht könnte riesige Rückrufwelle auslösen

Nun müssen die Schleswig-Holsteiner Richter entscheiden, ob das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern und anderen Abschalteinrichtungen eigentlich nie hätte zulassen dürfen. Am 20. Februar wird es diesbezüglich einen ersten Verhandlungstermin geben. Ein abschließendes Urteil in der Sache wird vermutlich erst zu einem späteren Termin verkündet.

Aktuell spricht alles dafür, dass das Verwaltungsgericht mit seinen anstehenden Entscheidungen weitere Rückrufwellen auslösen würde. Wenn das KBA den betroffenen Fahrzeugen die Typgenehmigung entziehen müsste, müssten nämlich Millionen Diesel-Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden, damit ihre Abgasreinigung normalisiert wird. Sollte letzteres nicht gelingen, droht im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung der betroffenen Automobile. Die Besitzer dieser PKW-Modelle können sich allerdings juristisch gegen diese negativen Konsequenzen wehren.

Manipulation von Diesel-Fahrzeugen: Schadensersatzansprüche bestehen

Wegen des Abgasskandals besteht unter anderem die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust kompensiert werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.

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