08.
Aug 2020

VW-Dieselskandal: Weiterer Motor wurde manipuliert

Ende 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge dahingehend manipuliert hat, dass diese im Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als auf dem Prüfstand. Konkret ging es dabei um PKW, die mit dem Diesel-Motor EA 189 ausgestattet sind. Mittlerweile ist klar, dass Volkswagen auch dessen Nachfolgemotor, den EA 288, manipuliert hat. Nun geht der VW-Dieselskandal in die dritte Runde: Auch Oberklasse-Fahrzeuge mit dem Motor EA897 sind deutlich umweltschädlicher, als es eigentlich erlaubt wäre.  

Der EA 897-Motor wurde seit 2010 in zahlreichen Modellen der Volkswagen-Gruppe verbaut. Der Hersteller des Motors ist die VW-Tochter Audi. Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen ohnehin als Miterfinder der Abschalteinrichtungen. Sie sollen manipulierte Motoren für den gesamten Volkswagen-Konzern konzipiert, hergestellt und ausgeliefert haben. 

VW-Dieselskandal: Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz 

Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch die Motoren EA 288 und EA 897 vom Abgasskandal betroffen sind. Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir unbedingt, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen.  

Im Mai 2020 haben wir das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe erwirkt und dadurch für Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher gesorgt. Seitdem ist klar: Wer ein manipuliertes Fahrzeug aus dem VW-Konzern besitzt, hat Anspruch auf hohe Entschädigungen. Für betroffene Halter lohnt es sich, eine solche Entschädigung durchzusetzen, denn die manipulierten PKW haben im Zuge des Skandals massiv an Wert verloren und sind teilweise von Fahrverboten betroffen. Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen in der Sache bereits mehr als 21.000 Mandanten und beraten Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. 

 

Gericht in Köln verurteilte VW wegen EA 897-Manipulation 

Bereits im März diesen Jahres hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln Volkswagen wegen der Manipulation eines VW Touareg mit dem EA 897-Motor verurteilt. So entschieden die Kölner Richter, dass VW das betroffene Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger eine Entschädigung auszahlen muss, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: