08.
Jun 2023

Der VW EA288-Motor enthält ein illegales Thermofenster

2015 wurde die illegale Manipulation des VW-Dieselmotors EA189 bekannt. Auch dessen Nachfolger, der EA288-Motor, steht bereits seit längerem unter Manipulationsverdacht. VW bestreitet zwar, eine illegale Manipulationssoftware in Fahrzeugen mit dieser Motorisierung eingesetzt zu haben. Doch unabhängige Abgastests zeigen ein komplett anderes Bild.

Abgastests belegen Thermofenster in Fahrzeugen mit EA288-Motor

Konkret stoßen Fahrzeuge mit dem EA288-Motor unter anderem bei niedrigen und hohen Temperaturen unerlaubt viele Schadstoffe aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eindeutig entschieden, dass ein solches Thermofenster nur dann erlaubt sei, wenn dieses ausschließlich in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommt und beispielsweise vor unmittelbar auftretenden Gefahrensituationen schützt.

VW gibt an, dass das Thermofenster des EA288-Motors lediglich bei Außentemperaturen unterhalb von –24 und oberhalb von 70 Grad Celsius eingesetzt würde. Das wären ohne Zweifel Ausnahmesituationen. Doch selbst öffentlich einsehbare Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) widerlegen diese Aussagen. Demnach steigt der Abgasausstoß von betroffenen Diesel-Fahrzeugen teilweise um mehr als 400 Prozent an, sobald die Außentemperatur lediglich 10 Grad unterhalb der Temperaturen auf dem Prüfstand liegen.

Auch unabhängige Abgastests von Organisatoren wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass Fahrzeuge mit dem EA288-Motor im Normalbetrieb deutlich mehr Stickoxide ausstoßen als während amtlicher Abgastests. Die Typgenehmigung erhielten die Automobile demnach wohl nur, weil sie so manipuliert wurden, dass sie in entsprechenden Prüfsituationen vorgeben, sauber zu sein.

VW zahlte auch wegen EA288-Motor Bußgeld

Dass VW sich auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des EA288-Motors nicht ganz unschuldig verhalten hat, belegt unter anderem ein Bußgeldbescheid, den die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Herbst 2021 veröffentlicht hatte. Aus diesem Bescheid geht nämlich hervor, dass VW 2018 nicht nur wegen der Manipulation des EA189-Motors ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro in Deutschland zahlte, sondern auch wegen der Manipulation von Fahrzeugen mit dem EA288-Motor. Das hatte VW zuvor stets bestritten.

Dennoch kam es bislang nur vereinzelt zu amtlichen Rückrufen von Fahrzeugen mit dem EA288-Motor. Das liegt vordergründig daran, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals blind den Aussagen von VW vertraute, Fahrzeuge mit dieser Motorisierung seien nicht manipuliert worden. Dementsprechend kontrollierte die Flensburger Behörde entsprechende Fahrzeugtypen zunächst auch nicht.

Mittlerweile hat das KBA aber bereits etwas genauer hingeschaut, denn die Behörde hat immerhin schon zwei Fahrzeugtypen mit dem EA288-Motor wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Dabei handelt es sich um den VW T6 sowie den VW Crafter. Es ist zudem nicht unwahrscheinlich, dass es bald zu weiteren Rückrufen in der Sache kommt. Darauf zielen nämlich mehrere Klagen der DUH gegen das KBA ab, deren Erfolgsaussichten als gut eingeschätzt werden.

EA288-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Betroffene Fahrzeughalter sollten sich unabhängig von einem möglichen Rückruf unbedingt bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache beraten lassen. Der Abgasskandal kann nämlich zu Wertverlusten und schwerwiegenden Folgeschäden führen. Generell hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von den Manipulationen gewusst hätten. Unter anderem deshalb besteht in der Sache Anspruch auf Schadensersatz.

Konkret haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Option, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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