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VW entschädigt Baden-Württemberg wegen Abgasskandal
Ende 2018 reichte Baden-Württemberg als erstes Bundesland in Deutschland eine Schadensersatzklage wegen des VW-Abgasskandals ein. Nun haben sich das Land und Volkswagen außergerichtlich auf eine Entschädigung geeinigt. Insgesamt soll VW mehr als zehn Millionen Euro in die Landeskasse einzahlen.
Baden-Württemberg kaufte unwissend manipulierte Fahrzeuge
Bei dem Rechtsstreit ging es darum, dass das Land Baden-Württemberg mehrere Fahrzeuge von VW sowie den VW-Töchtern Skoda und Seat für die Polizei und andere Behörden gekauft und geleast hatte. Nachdem es 2016 zu den ersten Rückrufen wegen des VW-Abgasskandals kam, war jedoch schnell klar, dass auch die Behörden in Baden-Württemberg an manipulierte Fahrzeuge geraten waren.
Der Abgasskandal hat unter anderem zu enormen Wertverlusten der manipulierten Fahrzeuge geführt. Deshalb entschied sich das Land Baden-Württemberg dazu, Schadensersatzforderungen gegenüber VW geltend zu machen. Nun einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich in der Sache. Über die genaue Entschädigungssumme wurde Stillschweigen vereinbart. Aus Medienberichten geht jedoch hervor, dass es sich um eine zweistellige Millionensumme handeln soll.
Grundsatzurteil von Kanzlei Goldenstein hilft auch Land Baden-Württemberg
Eine außergerichtliche Einigung wollte das Land Baden-Württemberg tatsächlich schon erwirken, bevor überhaupt eine Klage eingereicht wurde. Damals lehnte Volkswagen dies allerdings ab. Das hat wohl auch damit zu tun, dass die rechtliche Situation 2018 noch eine ganz andere war als heute.
Während sich 2018 nämlich noch mehrere Gerichte in der Sache auf Seiten des Automobilherstellers positionierten, entscheiden mittlerweile sämtliche deutsche Gerichte im Abgasskandal zugunsten der Kläger. Das liegt daran, dass die Kanzlei Goldenstein im Mai 2020 das erste Abgasskandal-Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkte. Seitdem haben die Halter von illegal manipulierten Autos die Gewissheit, dass sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher
Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung, die sich aus an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch sollen Verbraucher für den Wertverlust entschädigt werden, der durch den Abgasskandal entstand.
Verjährung ist auch im VW-Abgasskandal noch nicht vollständig eingetreten
Zwar sind die Rechte der Halter von manipulierten VW-Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA189 spätestens am 01. Januar 2020 teilweise verjährt. Doch komplett erloschen sind die Ansprüche betroffener Verbraucher auch heute noch nicht.
Noch immer bestehen nämlich Restschadensersatzansprüche, die erst zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges verjähren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die geschädigte Partei für die Bereicherung des Schädigers entschädigt wird. Das bedeutet konkret, dass Volkswagen den Käufern von manipulierten Fahrzeugen die Summe erstatten muss, die der Konzern durch den Betrug eingenommen hat.
Darüber hinaus ist mittlerweile klar, dass noch weitere Motoren illegal manipuliert wurden – auch von anderen Herstellern als VW. Den Besitzern dieser Fahrzeuge stehen weiterhin sämtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal offen und oftmals ist dies sogar risikofrei möglich – auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Wer nicht versichert ist, kann nämlich in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.