06.
Apr 2020

VW-Vergleich: Warum MFK-Teilnehmer das Vergleichsangebot ablehnen sollten

Seit über zwei Wochen können 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage auf die Vergleichsofferte von Volkswagen eingehen. Zuvor hatte der Konzern sich mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die entsprechenden 830 Millionen Euro geeinigt. Im Zuge des Vergleichs nimmt VW durchschnittlich 4.600 Euro pro Fahrzeug in die Hand. Nach Expertenmeinung viel zu wenig: “Wer voreilig handelt und das Angebot akzeptiert, lässt sich womöglich das Vielfache entgehen. Denn betroffene Fahrzeughalter, welche die Zahlung des Konzerns annehmen, verzichten auf jegliche weitere Rechtsansprüche und können nicht mehr individuell klagen.”, erklärt Claus Goldenstein, Inhaber von Goldenstein & Partner.

Die Kanzlei vertritt über 20.800 Mandanten im Abgasskandal und setzt für ihre Mandanten durchschnittlich 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. “VW-Kunden, die bereits auf das Angebot von Volkswagen reagiert haben, sollten unbedingt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dazu haben sie zwei Wochen Zeit.”

Darum fürchtet sich VW vor dem BGH-Urteil

Bis zum 20. April können die 260.000 Betroffenen das VW-Angebot annehmen. Die vertraglich zugesicherte Widerrufsfrist von 14 Tagen würde somit am 4. Mai enden – einen Tag vor der richtungsweisenden Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH). Volkswagen selbst wollte den Vergleich unbedingt bis zum Mai 2020 ausarbeiten. Das ging aus Interviews mit dem vzbv-Vorstand, Klaus Müller, hervor. Am 5. Mai widmet sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nämlich erstmalig dem Dieselskandal. Der dort behandelte Fall stammt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe:

“Am 5. Mai 2020 wird der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal fällen und damit endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.

Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin. Die Widerrufsfrist wäre somit in jedem Fall vorüber, wenn der BGH aller Voraussicht nach gegen Volkswagen urteilt.

Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen oder, falls dies schon geschehen ist, auf jeden Fall von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Letzteres bleibt ihnen bei einer Annahme des Vergleichs verwehrt. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Zusammensetzung der Entschädigungen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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