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Wann werden weitere Rückrufe von EA288-Autos folgen?
2015 wurde öffentlich bekannt, dass Fahrzeuge mit dem VW-Diesel-Motor EA189 illegal manipuliert wurden. Volkswagen gab die Manipulationen zwar zu, verkündete aber gleichzeitig, dass Autos mit dem Nachfolgemotor des Typs EA288 nicht vom Abgasskandal betroffen seien. Mittlerweile ist allerdings klar, dass dies eine Lüge war. Der Dieselskandal 2.0 hat VW längst eingeholt. Doch wann werden die betroffenen Fahrzeuge deshalb allesamt zurückgerufen?
Autos mit EA288-Motor stoßen unerlaubt viele Schadstoffe aus
Der EA288-Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Bereits kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015 kamen Gerüchte auf, dass auch der EA288-Motor manipuliert wurde. Allerdings vertraute das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) damals auf die Aussagen von Volkswagen, dieser Motor enthalte keine illegale Abschalteinrichtung. Im Nachhinein kann festgestellt werden: Das war ein Fehler.
Mittlerweile ergaben unabhängige Abgastests nämlich, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor unter Normalbedingungen unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Entsprechende Auswertungen veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits vor Jahren. Auch in der WDR-Dokumentation #Dieselgate stößt ein EA288-Auto während eines Abgastests ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffmengen aus.
KBA rief erste Fahrzeuge mit EA288-Motor zurück – weitere werden folgen
Selbst das Kraftfahrt-Bundesamt hat mittlerweile genauer hingeschaut und immerhin schon zwei VW-Modelle mit dem EA288-Motor wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Dabei handelt es sich um den VW T6 sowie den VW Crafter.
Der EA288-Motor wurde jedoch in weitaus mehr Fahrzeugen verbaut, die bislang noch nicht zurückgerufen wurden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen betroffene Fahrzeughalter allerdings jederzeit damit rechnen, dass auch sie deshalb ein Rückrufschreiben erhalten. Wann dies der Fall sein wird, ist bislang jedoch unklar. Grundsätzlich könnte das KBA jederzeit einen Riesen-Rückruf im Zusammenhang mit dem EA288-Abgasskandal anordnen.
Vorsicht vor Folgeschäden nach Abgasskandal-Rückruf
Im Rahmen eines Abgasskandal-Rückrufs werden die verantwortlichen Hersteller dazu verpflichtet, die vorhandene Manipulationssoftware zu entfernen und den Schadstoffausstoß der manipulierten Autos zu normalisieren. Dies wird im Normalfall mit Hilfe eines Software-Updates erreicht. Was wie ein harmloser Eingriff klingt, kann jedoch schwerwiegende Folgeschäden hervorrufen.
Umfragen zufolge klagt jeder zweite Halter eines manipulierten Fahrzeugs nach der Installation eines Software-Updates über negative Begleiterscheinungen. Die Liste der auftretenden Mängel reicht von unangenehmen Gerüchen über ein verändertes Fahrverhalten bis hin zu Motorschäden. Unter anderem wegen dieser unvorhersehbaren Folgeschäden bringen manipulierte Diesel-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind.
Die Schadensersatzansprüche im EA288-Abgasskandal
Betroffene PKW-Besitzer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Schließlich hätten die Halter von manipulierten Autos ihre Fahrzeuge sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
So besteht unter anderem die Option, manipulierte Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug kann eine finanzielle Entschädigung durchgesetzt werden, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
Abgasskandal-Klagen auch ohne Rückruf oft risikofrei möglich
Um die eigenen Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen, ist ein amtlicher Rückruf nicht nötig. Oft sind Abgasskandal-Klagen zudem ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.
Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem kostenfreien Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser vermutlich ausfällt.