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Welche Auswirkungen hat das Dieselskandal-Verfahren vor dem EuGH?
Im April 2020 hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihr Schlussplädoyer im Rahmen eines der wichtigsten Dieselskandal-Verfahren verkündet. Das EU-weit höchstrichterliche Urteil in der Sache wird mit Spannung erwartet. Doch welche Auswirkungen hat die Entscheidung der EuGH-Richter eigentlich?
EuGH befasst sich mit Legalität von Abschalteinrichtungen
Grundsätzlich müssen die EuGH-Richter bewerten, wann eine Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug illegal ist. Mit Abschalteinrichtungen sorgen zahlreiche Hersteller dafür, dass ihre PKW die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien im normalen Straßenbetrieb teilweise nicht einhalten, obwohl diese Autos in amtlichen Tests zunächst sauber wirken. Die Generalanwaltschaft des EuGH bewertete in ihrem Schlussantrag alle Abschalteinrichtungen in Autos als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im Normalbetrieb über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt.
Es ist davon auszugehen, dass die Richter am EuGH dieser Rechtsauffassung folgen werden. Es ist üblich, dass die EuGH-Richter die Auslegung der Generalanwaltschaft teilen. Sollte dies auch in diesem Fall so ein, wäre EU-weit geklärt: Der Dieselskandal betrifft definitiv nicht nur Volkswagen. Auch die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen von Herstellern wie Mercedes-Benz, BMW, Renault oder Volvo sind illegal. Für betroffene Halter bedeutet dies, dass sie ihre manipulierte PKW wohl nachrüsten lassen und einen hohen Wertverlust in Kauf nehmen müssen. Sie können jedoch Schadensersatzansprüche durchsetzen.
VW-Halter haben seit BGH-Urteil Rechtssicherheit
Seit langem ist bereits klar, dass Volkswagen seine Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 illegal manipuliert hat. In der Folge haben die betroffenen Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Halter dieser PKW haben die Möglichkeit, ihr Auto gegen den ursprünglichen Kaufpreis an Volkswagen zurückzugeben. Dabei müssen sie sich lediglich die bisher zurückgelegte Laufleistung anrechnen lassen. Dafür erhalten sie Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme weiter erhöht.
Diese Rechtssicherheit genießen betroffene Halter seit dem 25. Mai 2020, als die Rechtsanwälte von der Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt haben. Seitdem orientieren sich alle Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte an dieser Entscheidung.
Folge des EuGH-Urteils: Rückruf- und Klagewelle droht
Bislang gilt das Urteil nur für entsprechende VW-Fahrzeuge. Grundsätzlich lässt es sich jedocha auf alle illegal manipulierten PKW übertragen. Sollten die EuGH-Richter alle Abschalteinrichtungen als illegal bewerten, würde der Abgasskandal daher komplett neue Ausmaße annehmen.
Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Abschalteinrichtungen zugelassen. In Folge des EuGH-Urteils könnten all diese PKW von Rückrufaktionen betroffen sein. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Straßenlizenz. Mehrere Millionen PKW-Halter hätten die Gewissheit, dass ihre Fahrzeuge illegal manipuliert wurden und könnten sich gegen diesen Betrug wehren.
“Wir von der Kanzlei Goldenstein sind schon lange davon überzeugt, dass quasi die gesamte Automobilindustrie ihre Dieselfahrzeuge illegal manipuliert hat. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt, sich bezüglich ihrer Rechte zu informieren. Gern stehen wir für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.