28.
Sep 2021

Widerrufs-Joker hilft auch Mercedes-Haltern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass der Einbau einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung allein keine Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Hierfür befasste sich der siebte Senat des BGH mit mehreren Mercedes-Modellvarianten, die nicht wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden. Trotz der BGH-Entscheidung haben selbst die Halter dieser Autos noch immer die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben, um im Gegenzug nahezu den vollständigen Kaufpreis zu erhalten. Der sogenannte Widerrufs-Joker macht dies möglich.

Europäischer Gerichtshof: Autokreditverträge lassen sich jahrelang widerrufen

Hinter dem Widerrufs-Joker verbirgt sich die Option, Autokreditverträge auch Jahre nach dem Vertragsabschluss widerrufen zu können. Dies ermöglicht den Kreditnehmern, ihre gebrauchten Autos gegen die Rückerstattung des fast vollständigen Kreditbetrages inkl. Zinsen an die verantwortliche Bank zurückzugeben.

Vor wenigen Wochen bestätigten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass diese Möglichkeit für europäische Verbraucher besteht. In ihrer Entscheidung bezogen sich die EuGH-Richter exemplarisch auf Kreditverträgen der VW-, Skoda- und BMW-Bank. Demnach befinden sich in den Verträgen dieser Autobanken unzureichende Informationen, wodurch die 14-tägige Widerrufsfrist nie wirksam eingetreten ist und sich die Verträge unbefristet lang widerrufen lassen.

Konkret monierten die EuGH-Richter, dass aus den jeweiligen Verträgen beispielsweise nicht eindeutig hervorgeht, welche Kosten entstehen, wenn eine Kreditrate nicht fristgemäß beglichen oder der komplette Kredit vorzeitig abbezahlt wird. Solche unzulässigen Klauseln befinden sich allerdings in fast allen Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden – unter anderem auch in Verträgen der Mercedes-Benz Bank.

Verbraucherkanzlei berät betroffene Kreditnehmer kostenfrei

“Das Urteil betrifft insgesamt mehrere Millionen Kreditverträge. Allerdings sollten Verbraucher ihre Verträge nun nicht einfach vorschnell widerrufen. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Widerruf überhaupt möglich und in dem jeweiligen Fall auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Prüfung und Beratung übernehmen wir von Goldenstein Rechtsanwälte kostenfrei und unverbindlich für betroffene Verbraucher”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“In Bezug auf den Mercedes-Benz-Abgasskandal bedeutet dies, dass selbst die Halter von Mercedes-Autos, die nicht wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, diese zurückgeben können. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass der Fahrzeugkauf über ein Darlehen finanziert wurde und der dazugehörige Kreditvertrag unzureichende Informationen enthält.”

Rechtsansprüche im Mercedes-Dieselskandal bestehen noch immer für viele Verbraucher

Die Halter von manipulierten Mercedes-Autos, die wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, haben zudem noch immer die Möglichkeit, deshalb Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das aktuelle BGH-Urteil bezog sich nämlich ausschließlich auf nicht-zurückgerufene Mercedes-Modelle, die möglicherweise eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung enthalten.

Zwar sei der Einbau dieser Abschalteinrichtung laut BGH nicht als sittenwidrig zu werten, doch der Mercedes-Abgasskandal betritt auch Hunderttausende Fahrzeuge, die auf eine andere Art und Weise manipuliert wurden. Insgesamt entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) laut eigenen Angaben bislang fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos.

So wurden die Mercedes-Modelle manipuliert

Demnach arbeiten einige Mercedes-Modelle beispielsweise mit einer Strategie zur Erhöhung der Raten der Abgasrückführung (AGR). Anhand bestimmter Aktivierungsparameter wie der Ansauglufttemperatur erkennen die manipulierten Fahrzeuge, dass sie sich im Prüfstand gemäß des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befinden.

Für die Dauer des Zulassungstests reduzieren die PKW nun den Stickoxidausstoß. Nach dem Ablauf einer festgelegten Zeit, wird diese Strategie dann abgeschaltet. Die Folge: Der Stickoxidausstoß steigt auf ein unerlaubt hohes Niveau an, da das Stickoxid-Nachbehandlungssystem die erhöhten Emissionen nicht länger kompensieren kann.

Darüber hinaus verbessern einige Mercedes-Fahrzeuge ihren Abgasausstoß während offizieller Zulassungstests mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur. So fahren die betroffenen Fahrzeuge ihre Kühlmittelsolltemperatur auf dem Prüfstand von 100 auf 70 Grad Celsius herunter. Dies führt zu einem deutlich geringeren Stickoxid-Ausstoß. Im normalen Straßenbetrieb steigt die Temperatur dann wieder an und damit auch der Schadstoffausstoß. Das ist illegal.

Diese Modelle sind vom Abgasskandal betroffen und diese Rechtsansprüche bestehen

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Vom Mercedes-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den Hersteller zurückzugeben, um sich im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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