28.
Jan 2022

Abmeldung von Musterfeststellungsklage hemmt Dieselgate-Verjährung

Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde gestern erneut bestätigt, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung von bestehenden Rechtsansprüchen auch dann hemmt, wenn eine Abmeldung von der Klage vor dem ersten Gerichtstermin erfolgte. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Rechte von früheren Teilnehmern der VW-Musterfeststellungsklage, sondern auch von Haltern illegal manipulierter Mercedes-Autos. Letztere können sich nämlich teilweise an einer Musterklage gegen Daimler beteiligen.

Was ist überhaupt eine Musterfeststellungsklage?

Eine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild ist in Deutschland aktuell nicht möglich. Allerdings hat der Gesetzgeber die Musterfeststellungsklage geschaffen. Diese soll einer Vielzahl von Verbrauchern, die allesamt auf gleiche Weise geschädigt wurden, die kostenfreie Prüfung ihrer Rechte ermöglichen, ohne dabei eine Verjährung zu riskieren.

Eine Musterfeststellungsklage kann nur von klageberechtigten Verbänden erhoben werden. Verbraucher können sich kostenfrei an der Klage beteiligen. Allerdings müssen sie ihre Rechte nach Abschluss der Klage noch einmal individuell durchsetzen. Mit der Musterklage soll nämlich nur geklärt werden, ob überhaupt Schadensersatzansprüche bestehen und nicht, wie hoch diese im Einzelfall ausfallen. Eine solche Klage endet mit einem Urteil oder einem Vergleich.

BGH-Kläger hemmte Verjährung durch Teilnahme an Musterklage

Den größten Vorteil der Musterfeststellungsklage haben die BGH-Richter nun einmal mehr hervorgehoben – die Hemmung der Verjährung von Rechtsansprüchen. Vergangene Musterfeststellungsklagen haben nämlich gezeigt, dass Verbraucher mit Einzelklagen deutlich höhere Entschädigungen durchsetzen können und auch viel flexibler sind, wenn es um das Klageziel geht. Von einer Musterklage können Verbraucher aber profitieren, indem sie durch die An- und Abmeldung ihre Verjährung unterbunden.

Das hatte auch der Kläger getan, mit dessen Fall sich die BGH-Richter gestern abschließend befasst haben. Er hatte 2011 einen VW Golf erworben, der mit dem nachweislich manipulierten VW-Motor EA189 ausgestattet wurde. Nachdem die Manipulationen Ende 2015 aufflogen, wurde auch der Golf des Klägers zurückgerufen. Als die Musterfeststellungsklage gegen VW 2018 gestartet wurde, trug sich der Kläger in das Klageregister ein. Im September 2019 meldete er sich dann wieder von der Klage ab, um seine Rechte individuell durchzusetzen.

Mit seiner im Oktober 2019 eingegangenen Klage verlangt der Kläger im Wesentlichen eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Im Gegenzug möchte der PKW-Besitzer sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben. Der Wolfsburger Konzern argumentierte in den Vorinstanzen, dass die Rechtsansprüche des PKW-Besitzers bereits am 01. Januar 2019 verjährt seien. Dieser Argumentation widersprachen die BGH-Richter nun eindeutig. Nun muss das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestimmen, wie hoch die Entschädigung des Klägers ausfällt. Dort wurde das Verfahren nämlich zu Unrecht abgewiesen.

Mercedes-Musterklage: An- und Abmeldung ist möglich

Von der Entschädigung profitieren auch bis zu 50.000 Besitzer von manipulierten Mercedes-Autos. Im vergangenen Jahr reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nämlich eine Musterklage ein, mit der die Schadensersatzansprüche von Haltern manipulierter Mercedes-Autos der Modellreihen GLC und GLK geklärt werden sollen. Die Fahrzeuge wurden im Jahr 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Deshalb sind die Rechte von betroffenen Verbrauchern wohl am 01. Januar 2022 verjährt.

Aktuell ist es jedoch noch möglich, sich an der Musterklage zu beteiligen. Das Klageregister wurde im vergangenen Jahr eröffnet und wird erst an dem Tag der ersten mündlichen Gerichtsverhandlung schließen. Dieses Datum wurde bis jetzt aber noch gar nicht festgelegt. Bis dahin haben Verbraucher also die Möglichkeit, sich an der Klage zu beteiligen und ihre Rechte anschließend individuell durchzusetzen, wenn sie dies bislang noch nicht getan haben.

Allerdings ist es zuvor wichtig, sich von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen. Dadurch kann bereits vor der Anmeldung an der Musterfeststellungsklage geklärt werden, was es hierbei zu beachten gilt. Außerdem kann geprüft werden, ob eine spätere Abmeldung in dem jeweiligen Einzelfall Sinn ergibt. Die Kanzlei Goldenstein bietet betroffenen Mercedes-Haltern diesbezüglich kostenfreie Erstgespräche an.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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