15.
Nov 2021

Bundesgerichtshof befasst sich im Dezember mit Audi-Dieselgate

Spätestens seit 2018 ist klar, dass auch Audi in den Abgasskandal verwickelt ist. Die VW-Tochter verbaute nicht nur illegal manipulierte Diesel-Motoren ihrer Konzernmutter, sondern entwickelte auch selbst illegale Abschalteinrichtungen. Diese kamen in hochmotorisierten Fahrzeugen des gesamten VW-Konzerns zum Einsatz. Betroffene Halter haben deshalb grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Doch ein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht diesbezüglich noch aus. Das wird sich möglicherweise schon im Dezember ändern.

 

Vor dem BGH geht es um die EA896- und EA897-Motoren

Am 16. Dezember 2021 werden sich die Richter am Bundesgerichtshof mit zwei Verfahren befassen, in denen es um die Manipulation von Fahrzeugen mit den hochmotorisierten Diesel-Motoren der Baureihen EA896 und EA897 geht. Während der BGH bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein entschied, dass der VW-Diesel-Motor EA189 illegal manipuliert wurde, werden sich die Karlsruher Richter nun in gleich zwei Verfahren mit den Manipulationen von Audi auseinandersetzen.

Bei den Klägern handelt es sich um die Besitzer eines VW Touareg bzw. eines Audi A6 Avant. Die Fahrzeuge enthalten beide einen von Audi entwickelten 3.0-Liter-Diesel-Motor und wurden vor mehreren Jahren für rund 65.000 bzw. 47.000 Euro gekauft und in Teilen mit Hilfe eines Darlehens finanziert. Beide möchten ihre Fahrzeuge an Audi zurückgeben und fordern im Gegenzug finanziellen Schadensersatz von dem Ingolstädter Autobauer.

In beiden Darlehensverträgen wurden Rückgaberechte verbrieft, die nach der Tilgung des Darlehens eine Rückübertragung der Fahrzeuge an den Händler zu einem vorab festgelegten Kaufpreis ermöglichten. Daher müssen die BGH-Richter einerseits klären, ob die betroffenen Halter wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Andererseits steht aber auch zur Debatte, ob diese Ansprüche trotz dieses Rückgaberechts, das in beiden Fällen nicht genutzt wurde, bestehen.

Manipulierte Fahrzeuge wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen

Seit Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufe von mehreren Fahrzeugen mit den Audi-Diesel-Motoren EA 896, EA 897 und EA898 an. Die Behörde entdeckte nämlich die von Audi entwickelten Abschalteinrichtungen, die auf dem Prüfstand für saubere Abgaswerte sorgten, während die Fahrzeuge im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen. Auch die Fahrzeuge der BGH-Kläger sind beide von solchen Rückrufen betroffen.

Insgesamt rief das KBA bislang mehr als zehn Fahrzeugmodelle von Audi, Porsche und Volkswagen wegen des Audi-Abgasskandals zurück. Die Fahrzeuge wurden alle in die Werkstatt beordert, damit ihre Abgasreinigung dort mit Hilfe eines Software-Updates normalisiert wird. Doch dadurch wurden die negativen Folgen des Abgasskandals für betroffene PKW-Besitzer nicht vollständig beseitigt.

Diese Schäden entstanden für betroffene Verbraucher

Die manipulierten PKW haben durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Vertrauen in Selbstzünder aufgrund des Dieselskandals enorm eingebrochen ist. Vor allem illegal manipulierte Autos haben deshalb enorme Wertverluste erlitten.

Darüber hinaus berichten viele Verbraucher von Fahrzeugproblemen, die in Folge des Software-Updates auftraten. Die Schäden reichen von unangenehmen Gerüchen und einem gestiegenen Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem Leistungsabfall sowie komplett defekten Motoren.

Experten argumentieren, dass die manipulierten Fahrzeuge nie für eine normale Filterung der Schadstoffe ausgelegt waren und die vorhandenen Partikelfilter nach dem Update beispielsweise verstopfen können, was besonders schwere Fahrzeugschäden verursachen kann. Wer die Durchführung des Software-Updates verweigert, riskiert jedoch eine Stilllegung des eigenen Fahrzeugs. Schließlich hält dieses die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht ein.

Vorsicht vor der Verjährung im Audi-Abgasskandal

Wegen dieser und weiterer Folgen des Abgasskandals klagten bereits zahlreiche PKW-Besitzer erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber Audi ein. Für betroffene Verbraucher, die ihre Rechte bislang noch nicht durchgesetzt haben, kommt die BGH-Verhandlung im Dezember nun wie gerufen, denn im schlimmsten Fall droht diesen Diesel-Fahrern eine Verjährung ihrer Rechtsansprüche

In Deutschland gilt nämlich eine zivilrechtliche Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende. In Bezug auf den Audi-Abgasskandal bedeutet dies, dass Verbraucher ihre Rechte vermutlich nur noch nur bis zum 01. Januar 2021 vollständig durchsetzen können, wenn sie im Jahr 2018 von einen Rückrufbescheid erhielten. Das war bei der Mehrzahl der betroffenen PKW-Besitzer der Fall.

Zwar werden die BGH-Richter am 16. Dezember vermutlich noch kein Urteil in der Sache verkünden, doch mindestens eine spätere Entscheidung andeuten. Betroffene Verbraucher erhalten also spätestens im Rahmen der BGH-Verhandlung die Sicherheit, dass sie Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen können. Um die eigenen Ansprüche im Anschluss erfolgreich durchzusetzen, bietet es sich jedoch vorher schon an, sich rechtlich zu dem Thema beraten zu lassen. Die Kanzlei Goldenstein bietet hierfür kostenfreie Erstgespräche an.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es zudem möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch sollen Verbraucher für den Wertverlust entschädigt werden, der durch den Abgasskandal entstand.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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