14.
Dez 2021

Eine Chronologie des Audi-Abgasskandals

Nachdem der VW-Abgasskandal im Jahr 2015 bekannt wurde, war schnell klar: Auch Audi-Fahrzeuge enthalten die manipulierten Motoren von Volkswagen. Doch erst 2017 entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi nicht nur manipulierte Motoren verbaute, sondern auch selbst welche entwickelt hatte. Seitdem kam es zu Hunderttausenden Rückrufen, einem Gerichtsverfahren gegen mutmaßlich verantwortliche Audi-Mitarbeiter und zahlreichen Schadensersatzklagen von betroffenen PKW-Besitzern.

Audi-Abgasskandal betrifft auch Porsche und VW

Mittlerweile ist klar, dass Audi zwischen 2008 und 2018 Fahrzeuge baute, die illegale Abschalteinrichtungen enthielten. Das bedeutet, dass die Autos im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen und nur zugelassen wurden, weil sie während amtlicher Abgastests in einen umweltfreundlichen Modus schalteten.

Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um die Diesel-Varianten der Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5. Aber auch Porsche und Volkswagen verbauten die manipulierten 3.0- und 4.2-Liter-Motoren von Audi in den Modellreihen Cayenne, Macan und Panamera bzw. Amarok, Phaeton und Touareg.

Kraftfahrt-Bundesamt ließ sich von Audi täuschen

Ein Abteilungsleiter des Kraftfahrt-Bundesamtes erklärte zuletzt, dass die Behörde bereits im Jahr 2015 Audi- und Porsche-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals ins Visier nahm. Allerdings vertrauten die KBA-Mitarbeiter nach einer Befragung von Mitarbeitern der VW-Töchter darauf, dass die Automobilhersteller keinerlei Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut hatten.

Erst im Frühjahr 2017 hatte das KBA mit eigenen Software-Experten die Fähigkeiten aufgebaut, um die Manipulation selbst aufzudecken. Damals wurde schnell klar: Die Audi-Verantwortlichen hatten das KBA belogen, denn die deutsche Kraftfahrt-Behörde entdeckte sehr wohl auch in Porsche- und Audi-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen. Daraufhin leitete das KBA weitere Schritte ein.

Erster Audi-Abgasskandal-Rückruf im Jahr 2017

Im Sommer 2017 gab der damalige Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt, bekannt, dass mehrere Audi-Modelle aus den Baujahren 2009 bis 2013 illegale Abschalteinrichtungen enthielten. Kurz darauf verhängte Dobrindt deshalb sogar ein Zulassungsverbot für den Porsche Cayenne II Diesel, in dem die manipulierten Audi-Motoren ebenfalls verbaut waren.

Im gleichen Jahr kam es zudem zu den ersten Rückrufen im Rahmen des Audi-Abgasskandals. So beorderte das KBA unter anderem die Audi-Modellvarianten A7 und A8 sowie den VW Touareg wegen des Abgasskandals in die Werkstatt. Dort sollten die manipulierten Autos ein Software-Update erhalten, das deren Abgasreinigung normalisieren sollte.

2018: Hunderttausende Rückrufe und Audi Chef in Untersuchungshaft

Im Jahr 2018 erreichte die Rückrufwelle im Audi-Abgasskandal dann ihren Höhepunkt. Insgesamt wurden 2018 weit mehr als 200.000 Fahrzeuge von Audi, Porsche und VW wegen des Abgasskandals vom KBA zurückgerufen. Im gleichen Jahr nahm zudem auch die strafrechtliche Nachverfolgung des Skandals Tempo auf.

So ließ die Staatsanwaltschaft München II Mitte 2018 unter anderem die Privatwohnung des damaligen Audi-Chefs, Rupert Stadler, durchsuchen. Einen halben Monat später wurde Stadler aufgrund von Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Insgesamt wurde Stadler knapp vier Monate weggesperrt. Während seiner Zeit in Haft beurlaubte der Audi-Aufsichtsrat Stadler zunächst. Kurz vor seiner Freilassung wurde der heute 58-Jähre dann entlassen.

2019 kam es dann nicht nur zu zahlreichen weiteren Rückrufen im Audi-Abgasskandals, sondern auch zu einer Anklage gegen Stadler. Seit September 2020 muss er sich nun gemeinsam mit mehreren ehemaligen Kollegen wegen Betrug, mittelbarer Falschbeurkundung sowie strafbarer Werbung vor Gericht verantwortet. Stadler droht eine mehrjährige Haftstrafe. Ein Urteil in der Sache wird jedoch nicht vor Dezember 2022 erwartet.

Schadensersatzansprüche: Grundsatzurteil wird noch dieses Jahr erwartet

Während sich die strafrechtliche Nachverfolgung des Audi-Abgasskandals also wohl noch mindestens ein Jahr lang hinziehen wird, ist die zivilrechtliche Aufarbeitung der Sache schon weiter fortgeschritten. Das liegt daran, dass Hunderttausende Audi-Halter bereits seit mehreren Jahren Rechtsansprüche gegenüber Audi geltend gemacht haben. Schließlich hätten die PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge nie zu den gleichen Konditionen gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Audi-Abgasskandal gewusst hätten.

Im November 2021 verurteilten die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) Audi erstmals zur Auszahlung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals. Dabei ging es um Audi-Fahrzeuge, die manipulierte VW-Motoren enthielten. Doch schon am 16. Dezember 2021 werden sich die BGH-Richter auch mit Motoren befassen, die von Audi entwickelt wurden. Rechtsexperten gehen davon aus, dass Audi auch an diesem Tag zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird.

Verbrauchern droht die Verjährung ihrer Ansprüche im Audi-Abgasskandal

Der Zeitpunkt der Verhandlungsansetzung des BGH kommt gerade richtig, denn zum 01. Januar 2022 drohen die Rechte von Verbrauchern, deren Fahrzeuge im Jahr 2018 zurückgerufen wurden, zu verjähren. Das bedeutet, dass die betroffenen PKW-Besitzer ihre Schadensersatzansprüche ab diesem Tag nicht mehr vollständig durchsetzen können, wenn sie nicht vorher eine Klage gegen Audi eingereicht haben.

Das liegt daran, dass in Deutschland eine zivilrechtliche Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnisnahme der betroffenen Personen gilt. Wer also 2018 bereits ein solches Rückrufschreiben erhalten hat, sollte sich unbedingt schnellstmöglich über die eigenen Möglichkeiten im Abgasskandal informieren, um eine Verjährung zu vermeiden.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es zudem möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch sollen Verbraucher für den Wertverlust entschädigt werden, der durch den Abgasskandal entstand.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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