27.
Jul 2022

Mercedes-Musterklage zieht sich mindestens bis 2023

Im Rahmen einer Musterklage gegen Mercedes-Benz möchten fast 3000 Verbraucher feststellen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Erfolgschancen der betroffenen Kläger stehen gut. Doch ein erstes Urteil in der Sache wird mit Sicherheit nicht vor 2023 verkündet. Zunächst möchten die verantwortlichen Richter nämlich zwei wegweisende Urteile am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) sowie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten.

Musterfeststellungsklage hilft dabei, bestehende Rechtsansprüche zu prüfen

Mit der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz haben die Halter von manipulierten Mercedes-Autos der Modellreihen GLC und GLK die Möglichkeit, ihre bestehenden Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kostenfrei zu prüfen, ohne eine Verjährung zu riskieren.

Betroffene Verbraucher hatten bis zum 11. Juli um 23:59 Uhr Zeit, um sich der Klage anzuschließen. Am 12. Juli startete nämlich die mündliche Verhandlung in der Sache vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Wer auf ein schnelles Urteil gehofft hatte, wurde jedoch enttäuscht. Die Stuttgarter Richter verwiesen nämlich direkt darauf, dass der nächste Verhandlungstermin erst im neuen Jahr stattfinden wird. Vorher wird es also zu keiner Entscheidung in der Sache kommen.

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Zunächst möchten die verantwortlichen Richter nämlich eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, die vermutlich noch im September verkündet werden soll. Dabei geht es darum, ob die Halter von manipulierten Fahrzeugen auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn keine sittenwidrige, sondern nur eine fahrlässige Schädigung nachgewiesen werden kann. Diese Entscheidung ist insofern relevant, da die Richter am deutschen BGH dein Einsatz von Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos im vergangenen Jahr als fahrlässiges Verhalten klassifizierten.

Am Europäischen Gerichtshof scheint es nun jedoch so, als würden Europas oberste Zivilrichter bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch bei einer fahrlässigen Schädigung sehen. In diese Richtung hat sich die Generalanwaltschaft des EuGH nämlich bereits vor wenigen Wochen positioniert.

Das würde auch dazu führen, dass deutsche Gerichte Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal künftig entsprechend bewerten müssen. Die BGH-Richter müssten ihre bisherige Rechtsprechung in Bezug auf Mercedes-Benz also überdenken. Die obersten Zivilrichter Deutschlands haben bereits angekündigt, sich im November dieses Jahres zu dem EuGH-Urteil zu positionieren.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung erwartet – Klagewelle gegen Mercedes droht

Rechtsexperten gehen von verbraucherfreundlichen Urteilen am EuGH und am BGH aus. Selbst der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart warnte seine Kollegen daher kürzlich in einem internen Schreiben, da er von einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz in Folge beider Urteile ausgeht. Schließlich hat Mercedes seinen Gerichtsstand in Stuttgart.

Insgesamt könnten allein in Deutschland mehr als eine halbe Million Fahrzeughalter juristisch gegen den Autobauer, der für den Stern auf der Motorhaube bekannt ist, vorgehen. So viele Fahrzeuge ließ das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nämlich hierzulande wegen des Mercedes-Abgasskandals zurückrufen. Auch die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes würden von entsprechenden Entscheidungen profitieren.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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