10.
Dez 2021

Bald herrscht Rechtssicherheit im Audi-Dieselgate

Zwei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals entdeckte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstmals, dass auch Diesel-Fahrzeuge mit Audi-Motoren illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Das hat auch nicht nur zu Rückrufen, sondern unter anderem auch zu enormen Wertverlusten der betroffenen Automobile durchgeführt. Deshalb können die Halter dieser Fahrzeuge Schadensersatzansprüche durchsetzen. In der kommenden Woche wird es am Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich wahrscheinlich erstmals ein Grundsatzurteil geben.

Audi-Abgasskandal betrifft auch Porsche und VW

Bei den manipulierten Audi-Motoren handelt es sich um leistungsstarke 3.0- und 4.2-Liter-Motoren. Die Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898 wurden in Fahrzeugen von Audi, Porsche und VW verbaut. Insgesamt wurden bisher allein in Deutschland fast eine halbe Million dieser Autos wegen des Audi-Abgasskandals zurückgerufen.

Im Zuge der Rückrufaktionen soll den Fahrzeugen ein Software-Update aufgespielt werden, um die Abgasreinigung der PKW zu normalisieren. Allerdings klagen viele Fahrzeughalter nach dem Aufspielen eines solchen Updates über Fahrzeugprobleme wie zum Beispiel ein erhöhter AdBlue-Verbrauch oder sogar Motorprobleme. Unter anderem deshalb haben die manipulierten Autos im Vergleich zu nicht-manipulierten Fahrzeugen stark an Wert verloren.

Gerichte sprechen Verbrauchern Schadensersatz zu – Grundsatzurteil steht bevor

Generell hätte wohl keiner der betroffenen PKW-Besitzer das eigene Fahrzeug zu den gleichen Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Deshalb haben die Besitzer der illegal manipulierten Automobile Anspruch auf Schadensersatz.

Die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage im Rahmen des Audi-Abgasskandals sind sehr gut. Nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland positionieren sich in der Sache verbraucherfreundlich und am 16. Dezember 2021 werden sich auch die obersten Zivilrichter am BGH erstmals mit zwei Fällen befassen, in denen es um Fahrzeuge mit manipulierten Audi-Motoren geht. Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich auch der BGH verbraucherfreundlich positionieren und betroffenen PKW-Besitzern zu Rechtssicherheit verhelfen wird.

Mit diesen Themen befasst sich der BGH am 16. Dezember

Die Richter am Bundesgerichtshof werden sich in der kommenden Woche mit den Klagen von zwei Verbrauchern auseinandersetzen, die sich vor mehreren Jahren einen VW Touareg bzw. einen Audi A6 gekauft haben. Die Fahrzeuge enthalten beide einen von Audi entwickelten 3.0-Liter-Diesel-Motor und wurden wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Deshalb möchten die Kläger die Fahrzeuge an Audi zurückgeben und im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Das Besondere an den Fällen ist, dass beide Fahrzeuge über einen Kreditvertrag mit einem verbrieften Rückgaberecht finanziert wurden. Das bedeutet, dass die PKW-Halter nach der Tilgung der letzten Kreditrate die Möglichkeit hatten, ihre Fahrzeuge für einen vorab festgelegten Kaufpreis an den verantwortlichen Händler zurückzugeben. Von dieser Option machten beide Kläger keinen Gebrauch.

Daher müssen die BGH-Richter einerseits klären, ob die betroffenen Halter wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Andererseits steht aber auch zur Debatte, ob diese Ansprüche trotz des nicht genutzten Rückgaberechts bestehen. Ob es bereits am 16. Dezember ein Urteil in der Sache gibt, ist bislang unklar.

Vorsicht: Verjährung droht

Grundsätzlich werden auch andere Halter von Fahrzeugen mit manipulierten Audi-Motoren von der Entscheidung der BGH-Richter profitieren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese ebenfalls ein verbrieftes Rückgaberecht in ihren Kreditverträgen hatten oder nicht. Die wohl wichtigste Entscheidung, die die BGH-Richter bereits am 16. Dezember verkünden könnten, ist die, ob betroffene Verbraucher auch wegen des Audi-Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben.

Der Zeitpunkt der Verhandlungsansetzung kommt gerade richtig, denn noch immer haben über 100.000 betroffene PKW-Besitzer ihre Rechtsansprüche in der Sache nicht durchgesetzt. Diese Ansprüche drohen allerdings teilweise zum 01. Januar zu verjähren. Das betrifft zumindest Fahrzeughalter, die im Jahr 2018 in Form eines Rückrufschreibens über den Abgasskandal informiert wurden.

In Deutschland gilt nämlich eine zivilrechtliche Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnisnahme der betroffenen Personen. Wer also 2018 bereits ein solches Rückrufschreiben erhalten hat, sollte sich unbedingt schnellstmöglich über die eigenen Möglichkeiten im Abgasskandal informieren, um eine Verjährung zu vermeiden.

Ein jetzt eingereichtes Verfahren könnte im Zuge eines Grundsatzurteils durch den BGH zudem vergleichsweise schnell abgeschlossen werden. Nachdem die BGH-Richter im vergangenen Jahr entschieden, dass die Besitzer von manipulierten VW-Autos Anspruch auf Schadensersatz haben, machte Volkswagen sämtlichen Klägern beispielsweise lukrative Vergleichsangebote, um weitere Prozesskosten zu sparen. Das wird wohl auch auf Audi zutreffen.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es zudem möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch sollen Verbraucher für den Wertverlust entschädigt werden, der durch den Abgasskandal entstand.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: